Häufige Fragen (FAQs)

Wir haben die häufigsten Fragen zum Top4-Skipass als FAQ für Sie zusammengestellt.
 

 

Preis und Erwerb des Top4-Skipasses

Wie viel kostet der Top4-Skipass?
Erwachsene zahlen für den Top4-Skipass 850 Franken. Normal kostet das Saison-Abo für Erwachsene 1’100 Franken. Jugendliche von 16 bis 19 Jahren, die den Top4-Skipass während dem Vorverkauf beziehen, zahlen 499 Franken, danach kostet der Top4-Skipass 710 Franken. Für Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren ist der Top4-Skipass im Vorverkauf für 333 Franken erhältlich, anschliessend für 475 Franken.

Wo kann ich den Top4-Skipass beziehen?
Das Saison-Abo für die Top4-Skigebiete kann online auf unserer Landingpage oder bei allen Verkaufsstellen der Bergbahnen bezogen werden.

Wie erhalte ich meinen Top4-Skipass, wenn ich ihn online kaufe?
Der Top4-Skipass kann gegen eine Gebühr von CHF 10.- ganz einfach per Post zu Ihnen nach Hause geliefert werden, oder er kann am ersten Skitag kostenlos an den Talstationen der Bergbahnen gegen Vorweisung des Vouchers bzw. der Kaufbestätigung abgeholt werden.

Ich habe meinen steuerbaren Wohnsitz in einem der vier Skigebiete. Gelten für mich beim Kauf des Top4-Skipasses andere Preise?
Nein. Ob einheimisch oder nicht, spielt keine Rolle. Die Preise für das Saison-Abo der Top4-Skigebiete sind entsprechend der Alterskategorie für alle gleich.

Hat es auf dem Top4-Skipass ein Depot drauf?
Nein, der Skipass hat kein Depot. Sie können das Abo behalten und im nächsten Jahr erneut online über die Landingpage oder direkt vor Ort bei den Bergbahnen aufladen.

Wo finde ich die AGB's des Top4-Skipasses?
AGB's Top4-Skipass
 

Gültigkeit des Top4-Skipasses

In welchen Skigebieten ist der Top4-Skipass gültig?
Mit dem Top4-Skipass können alle Lifte und Anlagen der Skigebiete Adelboden-Lenk (exkl. Jaunpass und Kandersteg), Gstaad (exkl. Glacier 3000), Jungfrau Ski Region und Meiringen-Hasliberg benutzt werden.

Gilt der Top4-Skipass auch für Glacier 3000, Jaunpass, Kandersteg (Oeschinensee & Sunnbühl) und die dortigen Angebote?
Nein, das Saison-Abo für die Top4-Skigebiete ist im Gebiet von Glacier3000 nicht gültig. Um die Pisten auf Glacier 3000 nutzen zu können, muss ein zusätzlicher Skipass erworben werden. Der Top4-Skipass ist auch bei den Skiregionen Kandersteg (Oeschinensee & Sunnbühl) und Jaunpass nicht gültig. 

Ab wann ist der Top4-Skipass gültig?
Mit dem Top4-Skipass können Erwachsene, Jugendliche und Kinder in den vier Skigebieten Adelboden-Lenk, Gstaad, Jungfrau Ski Region und Meiringen-Hasliberg vom 1. Dezember* bis 30. April auf die Pisten.
* Im November bei geöffnetem Wintersportangebot im jeweiligen Gebiet

Können auch andere Personen wie Freunde oder Familienmitglieder meinen Top4-Skipass benutzen, wenn ich diesen nicht brauche?
Nein, der Top4-Skipass ist persönlich und nicht auf Drittpersonen übertragbar.

 

Rückgabe des Top4-Skipasses

Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich den gekauften Top4-Skipass aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit nicht nutzen kann?
Nein, der Kaufpreis des Top4-Wintersportpasses wird nicht erstattet. Daher empfehlen wir, beim Erwerb des Saisonabos eine Versicherung abzuschliessen. Mit der Versicherung, die Sie direkt beim Kauf abschliessen können, wird Ihnen bei Unfall oder Krankheit das Abonnement anteilsmässig zurückerstattet.
Kosten für die Versicherung: CHF 63.-/Saison.

Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich den gekauften Top4 aufgrund eines längeren Aufenthaltes im Ausland nicht nutzen kann?
Nein, der Kaufpreis des Top4-Wintersportpasses wird nicht erstattet.

Wie gehe ich vor, wenn ich den gekauften Top4-Skipass aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit nicht nutzen kann und eine Versicherung direkt beim Kauf abgeschlossen haben?
Mit der Versicherung «Pass Protect», die Sie direkt beim Kauf abgeschlossen haben, wird Ihnen bei Unfall oder Krankheit das Abonnement anteilsmässig zurückerstattet. Hierfür muss direkt bei der Solid Insurance einen Rückerstattungsantrag gestellt werden.

Adresse:
SOLID AB
Route de la Fonderie 2
Postfach 45
1705 Fribourg

Oder via Mail claims@solidab.ch

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Kopie des Skipasses (oder Quittung, worauf ersichtlich ist, dass die Versicherung abgeschlossen wurde.)
  • Vollständige Adresse
  • Bankangaben mit IBAN und SWIFT
  • Bei Unfall oder Krankheit das Arztzeugnis
     

COVID-19

Es gibt keine Einschränkungen mehr in den Skigebieten.
 

Strommangellage

Erhalte ich bei einer Schliessung mein Geld zurück?
Im Falle einer behördlich angeordneten oder aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen freiwilligen Schliessung aller Skigebiete im gesamten Geltungsbereich aufgrund von Stromrationierung während mehr als 8 aufeinanderfolgenden Betriebstagen, erhält der im Zeitpunkt der Ankündigung ausgewiesene Besitzer eines Saisonabonnements eine Rückerstattung «pro rata temporis», d.h. es werden die nicht nutzbaren Tage im Verhältnis zur Saisondauer erstattet. Bleiben Anlagen in Betrieb, werden lediglich die Öffnungszeiten verkürzt, die Geschwindigkeit reduziert oder andere weniger einschneidende Massnahmen zur Stromeinsparung angeordnet oder freiwillig ergriffen, entsteht kein Recht auf Rückerstattung.