AGB Top4 2022/23
Allgemeines
1. Mit dem Kauf eines Saison-Sportpasses Top4 anerkennt der Kunde die nachstehenden Nutzungsbedingungen und nimmt Kenntnis vom nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
2. Sportpässe sind persönlich und nicht übertragbar.
3. Sportpässe berechtigen zur uneingeschränkten Nutzung der Transportunternehmen sowie der Schneesportabfahrten in der jeweiligen Skiregion: Jungfrau Ski Region inklusive Berner Oberland Bahnen, Skibusnetz Grindelwald, Ortsbuslinien Lauterbrunnen, TV Libero-Zonen 750, 820, 821 und 822 und gültig für Schul- und Berufsfahrten innerhalb dieses Geltungsbereiches. Gstaad, vertreten durch Tarifverbund Gstaad GmbH (exkl. Glacier 3000). Skipässe sind während des Winterbetrieb vom 10. Dezember 2022 bis zum 2. April 2023 zeitlich unbeschränkt gültig im Zug von Matten/St. Stephan bis Rossinière 2. Klasse und PostAuto zwischen Saanenmöser bis Col du Pillon, Lauenen und Turbach. Skiregion Adelboden-Lenk inkl. Buslinie Gilbach bis Geils. Exkl. ÖV & Ortsbusse. Nicht gültig für Schul- und Berufsfahrten innerhalb dieses Geltungsbereiches. Die Skigebiete Oeschinensee, Sunnbühl und Jaunpass sind nicht mehr Bestandteil vom Top4-Skipass. Dementsprechend sind die Top4-Pässe in diesen Regionen nicht mehr gültig. Bergbahnen Meiringen-Hasliberg inklusive Skibus Meiringen, Postauto Brienz-Brünig Hasliberg Reuti, Postauto Guttannen-Innertkirchen und Gadmen-Innertkirchen, Postautolinie Geissholz-Meiringen-Unterbach. Nicht gültig für Schul- und Berufsfahrten auf allen Bus- und Postauto-Linien.
4. Sportpässe sind für Extra- und Abendfahrten nicht gültig. Für regionale Zusatzangebote gilt der Sportpass nur, wenn dies ausdrücklich angekündigt oder ein dazu speziell geschaffenes Angebot erschaffen wird.
5. Der Saison-Sportpass ist ab 1. Dezember – 30. April gültig. Zusätzlich ist der Saison Sportpass im November an Tagen mit Skibetrieb für die jeweiligen Anlagen in der entsprechenden Skiregion gültig. Die täglichen Betriebszeiten sind an der jeweiligen Transportanlage vor Ort publiziert.
6. Die Sportpässe beinhalten besondere Dienstleistungen für den Schneesportler auf den ausdrücklich als geöffnet erklärten und entsprechend gekennzeichneten Pisten und Beschäftigungsanlagen (Sesselbahnen, Skilifte etc.). Die Betriebszeiten der Pisten und Bahnen werden nach Schneelage und Witterung von den Betreiberfirmen für den Sportpassinhaber verbindlich festgelegt. Werden Sportpässe ausserhalb der Betriebszeiten der Anlagen genutzt, so beschränkt sich ihre Gültigkeit auf den Personentransport auf den fahrplanmässig verkehrenden Verkehrsmitteln. Die Benutzung geschlossener Schneesportabfahrten ist untersagt; Missachtung ist grobfahrlässig, denn auf solchen Anlagen besteht keine Gewähr für Markierung, Sicherung und Rettung sowie erhöhte Unfall- und sogar Lebensgefahr.
7. Sportpässe sind bei Transportunternehmungen ohne elektronische Leservorrichtung unaufgefordert vorzuweisen. Im Falle eines Online-Kaufs legitimiert sich der Gast anhand einer ausgedruckten Kaufbestätigung. Zusammen mit der Kaufbestätigung ist immer auch ein Identitätsausweis mitzuführen.
8. Für die Saison-Sportpässe wird ein Foto zur Erstellung benötigt. Die elektronisch aufgenommenen Personaldaten werden in einer Datenbank gespeichert. Beim Passieren von Leservorrichtungen erscheint das Foto des Inhabers auf einem internen Computer.
Sicherheit auf der Piste
9. Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind zu beachten.
10. Anweisungen der Pisten- und Rettungsdienste ist Folge zu leisten.
11. Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und damit gesperrt.
12. Bei rücksichtslosem Verhalten (insbesondere Nichtbeachten der FIS- und SKUS Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen, bei Befahren von Wald- und Wildschutzzonen sowie lawinengefährdeten Hängen) kann der Sportpass entzogen werden. Dies gilt auch wenn die behördlichen oder betrieblichen Vorgaben im Zusammenhang mit Covid 19 (Pandemievorgaben) missachtet werden.
13. Verunfallt der Kunde in einem der Skigebiete und muss deshalb der Rettungsdienst der Bergbahngesellschaften aufgeboten werden, wird dem Kunden bei einer ordentlichen Rettung auf der Skipiste ein Betrag von maximal CHF 260.– zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (Helikoptertransporte, Arzt, Alpine Rettung usw.) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Beim Kauf des Abonnements Top4 kann eine Versicherung zur Deckung dieses Risikos abgeschlossen werden.
Umtausch/Rückerstattung
14. Nach dem abgeschlossenen Kauf des Skipasses ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch des Sportpasses.
15. Können die beteiligten Gesellschaften ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermögen, vorübergehend oder für dauerhaft bis zum Ende der Saison nicht erbringen, entstehen dem Käufer des Abonnements Top4 daraus keinerlei Ansprüche gegenüber diesen. Insbesondere entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bei technischen Betriebsunterbrüchen und bei Schliessung der Skigebiete oder Teilen von Skigebieten aus Witterungsgründen, Schneemangel, Lawinengefahr, vorzeitiger Ausaperung der Skipisten, behördlich angeordneten Schliessungen (vorbehalten bleibt die Regelung in Ziff. 18 zur Pandemie), etc. Besondere Veranstaltungen können die Absperrung gewisser Teile der Skiarena und die Errichtung eines Zuschauersektors nach sich ziehen. Der Sportpass gewährt keinen Zugang zu solchen Veranstaltungen.
16. Die kommunizierten Betriebszeiten der Wintersportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Schnee- und Pistenverhältnisse.
17. Bei Unfall und Krankheit besteht kein Anspruch auf Ticketrückerstattungen. Beim Kauf des Abonnements Top4 kann eine Versicherung zur Deckung dieses Risikos abgeschlossen werden. Die Möglichkeit eines nachträglichen Versicherungsabschlusses wird nach erstmaliger Benützung des Passes ausgeschlossen. Bei Vergessen oder Verlust des Saisonabonnements Top4 wird ein neues Exemplar erstellt. Dazu ist der Kaufbeleg erforderlich. Andernfalls obliegt dem Käufer auf eine andere Art und Weise zu beweisen, dass er Inhaber des Ausweises war. *1 Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– an.
18. Im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung, freiwilligen Schliessung oder Teilschliessung aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder einem sonstigen Ereignis, unter anderem infolge Strommangellage, erhält der im Zeitpunkt der Ankündigung ausgewiesene Besitzer eines Saisonpasses Top4 eine Rückerstattung «pro rata temporis», d.h. es werden die nicht nutzbaren Tage im Verhältnis zur Saisondauer erstattet. Als Saisondauer gilt in diesem Fall der Zeitraum 1. Dezember 2022 – 2. April 2023. Bei einem Kauf während oder nach einem Lockdown respektive angeordneter behördlicher oder freiwilliger Schliessung oder Teilschliessung des Skigebiets, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits angekündigten bzw. vergangenen Schliessung sondern lediglich bei zukünftigen Schliessungen. Die Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn die Skigebiete im gesamten Gültigkeitsbereich von Top4 für eine Dauer von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen schliessen müssen. Schliessungen von 7 aufeinanderfolgenden Tagen und weniger berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Die Anzahl angeordneter Schliessungen ist in Zusammenhang mit einer Rückerstattung unerheblich. Bleiben Anlagen in Betrieb, entsteht kein Recht auf Rückerstattung. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich in bar. Der Kunde ist für die Geltendmachung der Rückerstattung selbst verantwortlich, Top4 oder deren Partner sind nicht verpflichtet, die Kunden aktiv darauf aufmerksam zu machen. Die Rückerstattung kann bis zum 30. April 2023 geltend gemacht werden, danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
19. Ändern sich die behördlichen Vorschriften für Bergbahnen und/oder Wintersportgebiete in Bezug auf die Corona-Schutzmassnahmen (Bsp. Einführung, Änderung Zertifikatspflicht 3G oder 2G etc.) berechtigt die entsprechende Umsetzung durch Top4 oder deren Partner nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag. Es besteht somit kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von Top4-Pässen und eine Rückerstattung wird ausgeschlossen.
Kontrolle/Missbrauch/Fälschung/Kundendaten
20. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Sportpass vorweist, hat eine Tageskarte zum Normaltarif zu bezahlen und wird als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gem. Tarif 600.5 behandelt. War der Gast zum massgebenden Zeitpunkt in Besitz eines gültigen Ausweises, kann unter dessen Vorlage innert sieben Tagen die Rückerstattung des Betrags der Tageskarte verlangt werden. Es fällt zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– an.
21. Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und/oder die Transportunternehmungen am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gilt als Missbrauch.
22. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Sportpass oder ein Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist.
23. Missbräuchlich verwendete, gefälschte bzw. gesperrte Sportpässe werden eingezogen. Ein ordentlicher Tagessportpass muss gelöst werden. Im Falle eines Missbrauchs wird überdies ein Zuschlag von CHF 200.– erhoben. Bei Fälschung beträgt dieser Zuschlag CHF 400.–. Der Personentarif 600.5 findet bei Zugfahrten Anwendung.
24. Wer die bereits erwähnten Beträge nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Andernfalls kann der Gast des Skigebiets verwiesen werden. Bei Bestellung einer Sicherheit hat die Zahlung innert drei Tagen zu erfolgen. Ansonsten wird der Fall der Geschäftsstelle weitergeleitet und weitere Gebühren können erhoben werden.
25. Der unvollendete Versuch einer missbräuchlichen Benützung hat dieselben Folgen.
26. Zivil- und Strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten.
Datenschutz und Kundendaten
27. Die beteiligten Unternehmen verpflichteten sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die beteiligten Unternehmen im Abonnement Top4 in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die beteiligten Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Personendaten an Dritte weiter zu geben. Personenbezogene Daten ohne gesetzliche oder geschäftsprozessbezogene Aufbewahrungsfristen werden 1080 Tage/3 Jahre nach letztmaligem Kauf, respektive nach der letzten genutzten Saison per 1. Mai archiviert. Bestehen im Einzelfall ein schutzwürdiges Interesse, namentlich im Zusammenhang mit Unfällen oder strafbaren Handlungen, können sie bis zum Abschluss weiter gespeichert bleiben. Bei Fragen oder Anregungen zum Datenschutz können Sie sich an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Entweder per Post an: Jungfrau Ski Region, Datenschutz, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken oder per E-Mail an datenschutz@jungfrau.ch. Wir verfügen über eine Datenschutz-Vertreterin in der EU als Anlaufstelle gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen gemäss Art. 27 DSGVO: Per Post: Stefan Fischerkeller – Deutsche Datenschutzkanzlei, Dr.-Klein-Str. 29, DE–8069 Tettnang oder per E-Mail an anfragen@ddsk.de
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
28. Unter der Marke Top4 bilden mehrere Anbieter einen gemeinsamen Abonnementsverbund: Jungfrau Ski Region: Firstbahn AG, Gondelbahn Grindelwald – Männlichen AG,Luftseilbahn Wengen – Männlichen AG, Wengernalpbahn AG, die Schilthornbahn AG, Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Berner Oberland-Bahnen AG, Jungfraubahn AG, Grindelwald Sports AG, Skilift Bumps AG, Genossenschaft Skischule Wengen. Tarifverbund Gstaad GmbH: Bergbahnen Destination Gstaad AG, die Wasserngrat 2000 AG, die Skilift Rohrbrücke Brüchli AG und die Genossenschaft Skilift Heiti. Skiregion Adelboden-Lenk: Bergbahnen Adelboden AG, Genossenschaft Lenk Bergbahnen, Tschentenbahnen AG, Bergbahnen Engstligenalp AG, Elsigenalp-Bahnen AG, Skilifte Metschalp AG. Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG. Diese AGB’s werden durch die Tarifgemeinschaft Top4 verfasst und gelten für sämtliche Mitgliedsgesellschaften für das Produkt Top4. Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb der Anlagen und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag ist direkt mit dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage abgeschlossen. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso besorgt sie den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Verkehrssicherungspflicht (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend werden Haftungsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Skiunfällen, von der jeweiligen Unternehmung, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall passiert ist, behandelt.
29. Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Tarifverbund Top4 und ihren Kunden, einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht.
30. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes ist der Sitz der jeweiligen Verkaufsstelle massgebend. Für Sportpasskäufe über das Internet gilt der Sitz des Tarifverbund Top4 in Interlaken, Schweiz als Verkaufsstelle.
31. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
1* Die Versicherung wird durch den Top4-Besitzer mit dem Skipassversicherer Solid AB, Route de la Fonderie 2, 1705 Freiburg (www.skicare.ch) abgeschlossen. Beim Abschluss einer Versicherung gelten die Bestimmungen von Solid AB. Top4 ist Wiederverkäufer. Nachträgliche Versicherungsabschlüsse sind nach erstmaliger Benützung des Skipasses ausgeschlossen. Rücktritte sind nicht möglich. Forderungen gegenüber Solid AB sind durch den Top4-Pass Besitzer direkt mit Solid AB zu koordinieren und können nicht über Top4 abgewickelt werden.
Skipassversicherung
Der Wintersportpass Top4 wird im Falle von Krankheit und Unfall nicht rückerstattet. Das Abschliessen einer Versicherung beim Kauf des Skipasses wird daher empfohlen. Versicherungskosten: CHF 63.– / Saison Bei Unfall oder Krankheit werden Ihnen folgende Leistungen anteilsmässig zurückerstattet: • Rückerstattung des Skipasses • Rückerstattung der Skilektionen • Rückerstattung der Skimiete • Weitere Informationen: www.skicare.ch
Die Versicherung kann nach dem Skipass-Kauf nicht nachträglich abgeschlossen werden.
Rückerstattung
Im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung, freiwilligen Schliessung oder Teilschliessung aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder einem sonstigen Ereignis, unter anderem infolge Strommangellage, erhält der im Zeitpunkt der Ankündigung ausgewiesene Besitzer eines Saisonpasses Top4 eine Rückerstattung «pro rata temporis», d.h. es werden die nicht nutzbaren Tage im Verhältnis zur Saisondauer erstattet. Als Saisondauer gilt in diesem Fall der Zeitraum 1. Dezember 2022 – 2. April 2023. Bei einem Kauf während oder nach einem Lockdown respektive angeordneter behördlicher oder freiwilliger Schliessung oder Teilschliessung des Skigebiets, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits angekündigten bzw. vergangenen Schliessung sondern lediglich bei zukünftigen Schliessungen. Die Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn die Skigebiete im gesamten Gültigkeitsbereich von Top4 für eine Dauer von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen schliessen müssen. Schliessungen von 7 aufeinanderfolgenden Tagen und weniger berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Die Anzahl angeordneter Schliessungen ist in Zusammenhang mit einer Rückerstattung unerheblich. Bleiben Anlagen in Betrieb, entsteht kein Recht auf Rückerstattung. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich in bar. Der Kunde ist für die Geltendmachung der Rückerstattung selbst verantwortlich, Top4 oder deren Partner sind nicht verpflichtet, die Kunden aktiv darauf aufmerksam zu machen. Die Rückerstattung kann bis zum 30. April 2023 geltend gemacht werden, danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
Corona
Ändern sich die behördlichen Vorschriften für Bergbahnen und/oder Wintersportgebiete in Bezug auf die Corona-Schutzmassnahmen (Bsp. Einführung, Änderung Zertifikatspflicht 3G oder 2G etc.) berechtigt die entsprechende Umsetzung durch Top4 oder deren Partner nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag. Es besteht somit kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von Top4-Pässen und eine Rückerstattung wird ausgeschlossen.
Strommangellage
Im Falle einer behördlich angeordneten oder aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen freiwilligen Schliessung aller Skigebiete im gesamten Geltungsbereich aufgrund von Stromrationierung während mehr als 8 aufeinanderfolgenden Betriebstagen, erhält der im Zeitpunkt der Ankündigung ausgewiesene Besitzer eines Saisonabonnements eine Rückerstattung «pro rata temporis», d.h. es werden die nicht nutzbaren Tage im Verhältnis zur Saisondauer erstattet. Bleiben Anlagen in Betrieb, werden lediglich die Öffnungszeiten verkürzt, die Geschwindigkeit reduziert oder andere weniger einschneidende Massnahmen zur Stromeinsparung angeordnet oder freiwillig ergriffen, entsteht kein Recht auf Rückerstattung.
Version Oktober 2022
Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden (Kunde) sowie der Jungfraubahnen Management AG (JBM) für alle auf der online Buchungsplattform top4.ski getätigten Bestellungen. JBM behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Buchung (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden).
JBM als Agentin mit Inkassomandat
Der Kunde bucht auf top4.ski Produkte; für jede einzelne dieser Positionen handelt JBM als Vermittlerin mit einem Inkassomandat. Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete / gebuchte Lieferant oder Dienstleister.
JBM haftet nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich etc.). JBM haftet auch nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung. Der Kunde kann sich diesbezüglich nur auf den vermittelten Vertrag mit dem direkten Anbieter und die nachfolgenden AGB Top4 berufen. Über diese hat sich der Kunde in geeigneter Weise selbst zu informieren. Die JBM unterstützt ihn dabei mit nützlichen Hinweisen und Querverweisen im Anhang zu den vorliegenden AGB. Soweit der Kunde hier oder an anderer Stelle auf top4.ski auf solche Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht wird, geschieht dies lediglich zu Informationszwecken; JBM wird dadurch in keiner Weise verpflichtet.
Generelle Bestimmungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen für top4.ski
Mit dem Aufrufen und Nutzen der Site top4.ski und damit auch mit dem Gebrauch der online Buchungsplattform anerkennt der Kunde die allgemeinen Nutzungsbedingungen für top4.ski (ANB).
In Übereinstimmung mit den ANB garantiert JBM weder für Beständigkeit und noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde besondere Beachtung geschenkt. Für die korrekte Bedienung der Website und insbesondere der Verkaufsplattform ist der Kunde verantwortlich. Er hat für die Folge von Bedienungsfehlern selber einzustehen.
Vertragsabschluss, Vorauszahlung, E-Mailverkehr
Die Buchungsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region ist von JBM nicht garantiert. Die von JBM publizierten Angebote stellen keine Vertragsofferte dar.
Bestellt der Kunde Wintersportpässe unter top4.ski, so stellt dies einen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen dar. Der Kunde ist an seinen Antrag während 24 Stunden gebunden. Innert dieser Frist hat eine Antwort durch JBM an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse zu erfolgen. In dieser Zeitspanne prüft JBM möglichst umgehend die Erhältlichkeit der Vorauszahlung (Kreditkartendeckung) und die definitive Verfügbarkeit der Bestellpositionen.
JBM benachrichtigt den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page), sofern der Bestellvorgang nicht wie beantragt abgewickelt werden kann, und bricht die gesamte Transaktion ab (kein Akzept). Die Ablehnung des Antrags betrifft immer den gesamten Warenkorb, auch wenn hierfür nur eine einzelne Bestellposition Auslöser ist. Sind Zahlung und Leistungen verfügbar, schliesst JBM im Rahmen ihres Agenturmandates die einzelnen Verträge zwischen Dienstleistern / Lieferanten und dem Kunden Zug um Zug ab. Dies indem JBM den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page) und per E-Mail eine Bestellungsbestätigung übermittelt (Akzept aller Warenkorbpositionen) und die Vorauszahlung definitiv abbucht.
Die Reaktion von JBM auf den Antrag des Kunden gilt als erfolgt, sobald auf dem System von JBM die entsprechenden Daten ins Internet übermittelt werden. Der Zeitpunkt des Eintreffens des E-Mails beim Kunden bzw. der Anzeige der Success-Page auf dem Client des Kunden ist unerheblich. Dieser ist verpflichtet, sich bei JBM allenfalls nach dem Verbleib der Antwort zu erkundigen, wobei der aktuelle Bestellungsstatus auch in seinem Benutzeraccount abrufbar ist.
Bestellen Kunden aus Ländern, welche beim Zahlungsvorgang nicht aufgelistet sind, einen Warenkorb von JBM, so ist JBM nicht in der Lage diesen zu akzeptieren, auch wenn die automatische Plattform vom Kunden zu den oben beschriebenen Reaktionen bewegt werden kann. Der Vertrag gilt – wenn überhaupt – erst bei Lieferung der Ware oder bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Dienstleistung als an Ort und Stelle abgeschlossen.
Die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten über öffentliche Netze ist asymmetrisch und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mail für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für E-Mails, die bei der Kommunikation mit JBM verwendet werden. JBM ist vom Kunden ermächtigt, ihm E-Mails zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer E-Mail entstehen, haftet JBM in keiner Weise. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen, die vorliegend oder in Zukunft verwendet werden.
Abgegangene Mitteilungen an vom Kunden angegebene oder im Verkehr mit JBM zuvor erfolgreich verwendete Adressen (namentlich E-Mail-Adressen) gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei JBM; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden.
Preis, Zahlungsbedingungen
Der vom Kunden zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Schweizerfranken (CHF). Er enthält, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben. In sämtlichen Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer einkalkuliert. Der Gesamtpreis hängt von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Richtpreisen („ab CHF …“ und Angaben in Fremdwährungen) abweichen. Angaben in EURO sind stets unverbindliche Vergleichsgrössen (vergl. dazu die ANB). Die Preise können laufend Änderungen unterworfen sein. Der Kunde hat darauf zu achten, dass der ihm angezeigte Warenkorb noch aktuell ist. Nach Einleitung des Bestellvorgangs wird dem Kunden eine Zusammenstellung seines Antrags angezeigt. Die darin enthaltenen Preise werden vom System während 30 Minuten als unveränderlich akzeptiert, danach muss der Kunde zu seiner Sicherheit den Bestellvorgang beim Warenkorb neu einleiten.
Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen werden grundsätzlich nur nach erfolgter automatisierter Vorauszahlung gemäss der Konfiguration der online Plattform abgeschlossen. Solange JBM keine Deckungszusage hat, tritt sie auf den Antrag des Kunden nicht ein. Kunde und JBM tragen sämtliche ihnen durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Gebühren selber.
Auslieferung von Vouchern
Die Bestellungsbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge, kann jedoch nicht als Ausweis für die Bezugsberechtigung der Leistung (Voucher) verwendet werden. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist in den Benutzeraccount des Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente herunterladen kann.
Bezugsberechtigungen werden nicht physisch zugestellt. Voucher sind zu ihrer bestimmungsgemässen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print at home). Nebst der Möglichkeit, den Voucher auszudrucken und bei dem entsprechenden Skigebiet vor Ort einzulösen, kann der Skipass mit einer Bearbeitungsgebühr auch direkt an die Bestelladresse geliefert werden lassen. Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt.
Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller / Kunden identisch ist, ist für JBM oder die von JBM vermittelten Dienstleister unbeachtlich.
Die vom Kunden als Bezugsberechtigung ausgedruckten Dokumente sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert, in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichkode aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Strichkodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.
Rahmenbedingungen
JBM hat auf die baulichen Massnahmen, Emissionsquellen etc. in der Nähe eines beschriebenen Aufenthaltsortes keinen Einfluss und kann entsprechend auch keine Garantien übernehmen. Auf die Herkunft der allenfalls anwesenden Touristen, auf die allgemeine Servicequalität und die Qualität der Speisen in den örtlichen Restaurants, auf Organisation und Durchführung der angekündigten Events am Reiseziel (sofern JBM nicht Organisator ist) und auf individuelle Sportmöglichkeiten (sofern nicht ausdrücklich Teil des Angebots) hat JBM grundsätzlich ebenfalls keinen Einfluss.
Annullationen
Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden.
Spezielle Bestimmungen
Haftung
Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung, zum Rücktritt oder zur Warenrückgabe beansprucht werden sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen.
Beanstandungen
Hat der Kunde während des Aufenthaltes in einem der Top4 Skigebiete Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich JBM oder dem Leistungsträger bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Pauschalreise oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.
Anwendbares Rechts und Gerichtsstand
Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse mit der Jungfraubahnen Management AG und ihren Kunden (Auftraggebern, Käufern), einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes ist der Sitz des betreffenden Dienstleisters beziehungsweise der Jungfraubahnen Management AG massgebend. Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Version Oktober 2022